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   BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53   

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https://dejure.org/1955,128
BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53 (https://dejure.org/1955,128)
BAG, Entscheidung vom 07.07.1955 - 2 AZR 27/53 (https://dejure.org/1955,128)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 1955 - 2 AZR 27/53 (https://dejure.org/1955,128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren Ansprüchen, Feststellungen zum Vorliegen von Gewohnheitsrecht; Tarifvertragsrecht: Konstitutive Wirkung der Vereinbarung von Schriftform, Nichtigkeit mündlich abgeschlossener Arbeitsverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Mehrere Ansprüche - Revisionsbegründung - Gewohnheitsrecht - Treuhänder - Tarifordnungen - Schriftform - Arbeitsverträge von Filmschaffenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 58
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 17.06.1942 - III 92/41

    1. Sind Dienstverträge nichtig, die ohne Beobachtung der durch Tarifordnung

    Auszug aus BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53
    Dass durch Tarifordnungen nicht nur Inhaltsnormen, sondern auch Abschlussnormen festgesetzt werden konnten, folgt aus der Ermächtigung in § 32 Abs. 2 Satz 2 AOG, Mindestbedingungen "zur Regelung von Arbeitsverhältnissen" zu erlassen; diese Ermächtigung ist so allgemein, dass sie nicht nur den Inhalt, sondern auch den Abschluss von Arbeitsverträgen erfasst (RGZ 169, 385 - 388).

    Der Mangel der gesetzlichen Form hat aber grundsätzlich - und nicht nur wie der Mangel der rechtsgeschäftlichen Form im Zweifel (§ 125 Satz 2 BGB ) - die Nichtigkeit zur Folge (RGZ 169, 385-388).

  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

    Auszug aus BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53
    Zur Herbeiführung einer Entscheidung des Grossen Senats nach § 45 Abs. 2 Satz 1 ArbGG gibt das Urteil des Ersten Senats in BAGE 1, 258 -269 f. keinen Anlass, da es sich dort um tarifvertragliche Normen und nicht um Gewohnheitsrecht handelt.
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78

    Geschäftsführer - GmbH - Gemeinsame Vertretung - Gesamtvertretung -

    Wegen fehlender Begründung sind insoweit die Berufung und die Revision unzulässig (vgl. BAG 2, 58 [59] = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Geschieht das hinsichtlich eines Anspruchs nicht, ist die Revision insoweit unzulässig (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. nur BAGE 2, 58, 59 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO, zu I der Gründe; BAGE 6, 280, 284 = AP Nr. 17 zu § 64 ArbGG 1953, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 29. Januar 1987 - 2 AZR 109/86 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Saisonarbeit, zu C I der Gründe).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 2, 58 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO) muß sich die Revisionsbegründung mit allen Teilen des angefochtenen Urteils befassen.
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